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	<description>kompetente handwerkliche und gestalterische Leistungen aus Köln</description>
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		<title>Laminat in Betonoptik</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 12:46:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bereich Laminatdesign tut sich immer etwas.
Aktuell ist Betonoptik angesagt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich Laminatdesign tut sich immer etwas.<a href="http://gemo-service.de/wp-content/uploads/laminat-beton1.jpg" class="highslide-image" onclick="return hs.expand(this);"><img class="alignleft size-medium wp-image-1019" title="laminat-beton1" src="http://gemo-service.de/wp-content/uploads/laminat-beton1-252x300.jpg" alt="laminat-beton1" width="252" height="300" /></a><br />
Aktuell ist Betonoptik angesagt.</p>
<p>Von <a title="externer Link zu Tarkett" href="http://www.tarkett-floors.com/floors/site/de-de/topic/laminate_collection/article/20990/article.asp" target="_blank">Tarkett</a> gibt es jetzt die Kollektion Loft 832 in 8mm als Großformat in vier grauen und braunen Betontönen.</p>
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		<title>KFW finanziert Wohnraum-Modernisierung</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 21:48:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Finanzierung von Maßnahmen zur Modernisierung und Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das KfW-Programm <a title="KFW Programm Wohnraumsanierung" href="http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/Wohnraum_MOdernisieren/index.jsp" target="_blank">&#8220;<strong>Wohnraum Modernisieren</strong>&#8220;</a> unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Darüber hinaus unterstützt werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD).<br />
Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand (ALTERSGERECHT UMBAUEN) werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt.</p>
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		<title>Handwerker-Arbeitskosten von der Steuer absetzen</title>
		<link>http://gemo-service.de/news/handwerker-arbeitskosten-von-der-steuer-absetzen</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jan 2009 21:11:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[2009: Lohnkosten aus Handwerkerrechnung bei Privatpersonen von der Steuerschuld abziehen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>2009: Lohnkosten aus Handwerkerrechnung bei Privatpersonen von der Steuerschuld abziehen</strong><br />
Der Steuerabzug bei der Einkommensteuer für Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen kann zusätzlich zur Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Seit dem Jahr 2008 können auch Steuerzahler, die einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, die Ausgaben hierfür steuerlich geltend machen.<span id="more-63"></span></p>
<p>Dazu gehören nach einem   <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/001,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Anwendungschreiben zu §35a EStG</a> auch der Arbeitslohn für Reparatur und Wartung von allen Gegenständen, die in der Hausratversicherung mitversichert sind. Beispiel: Reparatur der Waschmaschine.</p>
<p><strong>Von Steuerschuld abziehbar bis 31.12.2008</strong><br />
Privatpersonen können seit dem 1. Januar 2006 bis zu 20 Prozent und maximal 3000 Euro vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung (echte Handwerkerkosten) bei einer Modernisierung oder Renovierung, höchstens aber insgesamt 600 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen.<br />
<strong>Von Steuerschuld abziehbar ab 01.01.2009</strong><br />
Ab 2009 wird der maximale Betrag für Handwerkerkosten auf 6.000 Euro erhöht. Zwei Jahre nach Inkrafttreten (also im Jahr 2011) will die Bundesregierung die Wirksamkeit der erhöhten Absetzbarkeit evaluieren. Die Erhöhung ist allerdings unbefristet. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2009 insgesamt sogar bis zu 1.200 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die Formvorschriften sind allerdings &#8211; wie bisher &#8211; genau zu beachten. Die Erhöhung der Absetzung für Handwerkerleistungen ergibt sich aus dem Konjunkturgesetz oder wie es genau lautet: &#8220;Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung&#8221;.</p>
<p>Der Trick wegen des steuerlichen Abflussprinzips, Handwerkerleistungen aus dem Jahre 2008 wegen der höheren Abziehbarkeit erst 2009 zu zahlen, funktioniert jedoch nicht. Denn das Gesetz sieht vor, dass der erhöhte Betrag nur für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann, die ab dem 1.1.2009 erbracht und bezahlt werden.</p>
<p>Den Steuerabzug können Eigentümer von Immobilien sogar dann für zum Beispiel Elektro-, Fliesen-, Sanitär- oder Malerarbeiten beanspruchen, wenn sie noch nicht in der Wohnung gewohnt haben. Dies trifft auf jeden Fall zu, wenn beabsichtigt wird, die Wohnung anschließend selbst zu nutzen. Soll hingegen die Wohnung (bzw. das Haus) nach der Renovierung vermietet werden, sind die Renovierungs- und Modernisierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.</p>
<p>Begünstigt sind Tätigkeiten, die von Mietern und Wohnungseigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden. Hierzu gehören zum Beispiel das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Beseitigung von Schäden, das Verlegen von Teppichboden oder allgemeine Reparaturarbeiten. Die Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerklichen Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt.</p>
<p><strong>Wichtig</strong>: Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf die Lohnkosten (Arbeitslohn des Handwerkers) und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Handwerksbetriebe schlüsseln daher ihre Rechnungen genau nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten auf. Eine reine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung ist steuerlich nicht begünstigt. Mit dem Handwerksunternehmen sollte daher schon vor der Rechnungstellung über die erforderliche Aufteilung auf der Rechnung gesprochen werden. Als Auftraggeber eines Handwerkers ist darauf zu achten, dass in der Rechnung Arbeitslohn und Arbeitsmaterial einzeln mit getrennter Mehrwertsteuer aufgeführt sind.</p>
<p>Privatkunden müssen die Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen. Nicht begünstigt ist die Erstellung von etwas Neuem. Beispiel: Die Neuerrichtung eines Zaunes ist nicht begünstigt, hingegen aber die Reparaturarbeiten am defektem Zaun. Der Abzug erfolgt von der Steuerschuld und nicht bei der Einkunfts- oder Einkommensermittlung. Beispiel: Von 1000 Euro Arbeitskosten in der Handwerkerrechnung gibt es vom Finanzamt 200 Euro über die Steuererklärung zurück.</p>
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